Orchesterprobe Orchesterregeln Orchester-Weicheier Jungsenioren

Junges Kammerorchester Reinickendorf

Kreis der Jungsenioren im
Jungen Kammerorchester Reinickendorf n. e. V.

Satzung

§1

Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Kreises der Jungsenioren

- mindestens 40 Jahre alt ist oder
- mehr als zehn Jahre im Orchester Mitglied ist oder
- eine ausreichende Anzahl grauer Haare auf dem eigenen Kopf vorweisen kann.

Jeder Aufnahmeantrag ist beim Vorstand einzureichen. Welches dieser Merkmale zutrifft entscheidet der Vorstand auf seiner nächsten Sitzung.

(2) Die Mitgliedschaft endet

- durch Tod,
- auf Beschluss des Vorstandes wegen unbotmäßigen Verhaltens diesem gegenüber

§2

Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben das Recht, zu den Orchesterproben zu erscheinen, aus welchem Grund und zu welcher Zeit sie dies für nötig erachten.

(2) Nach mehr als 10-jähriger Orchestertätigkeit haben Jungsenioren das Recht, sich das Pult in ihrer Stimme auszusuchen, an dem sie spielen wollen.

(3) Nach mehr als 20 Jahren auch das Instrument.

(4) Jungsenioren ist von den übrigen Orchestermitgliedern ("Küken") immer der ihnen gebührende Respekt zu erweisen. Insbesondere sind ihnen Türen aufzuhalten, Pulte aufzubauen, Stühle hinzustellen u.ä.

(5) Jungsenioren dürfen der Konzertmeisterin widersprechen.

(6) (Nur für Streicher:) Jungsenioren dürfen eigene Striche vorschlagen.

§3

Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind:

1. Die Mitgliederversammlung und
2. der Vorstand, der aus allen gerade anwesenden Mitgliedern besteht

§4

Die Mitgliederversammlung

(1) Allwöchentlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Unordentliche Mitgliederversammlungen sind nicht zulässig.
(2) Alle Beschlüsse fasst der Vorstand.

§5

Der Vorstand

(1) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
(2) Alle Vereinsmitglieder sind auch Vorstandmitglieder.
(3) Der Vorstand ist grundsätzlich in Pausen und im Restaurant "Villa Fiorentina" beschlussfähig.
(4) Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern kann die Beschlussfähigkeit jederzeit von den dann anwesenden Mitgliedern festgestellt werden.

§6

Zu spät kommen

(1) Jungsenioren erscheinen zu den Proben, wann sie das für nötig erachten (s.o.)
(2) Zum Zwecke der Entschuldigung, erhält jede/r Jungsenior/in eine "Arbeitsentschuldigungskarte" und/ oder eine "Familienentschuldigungskarte". Diese brauchen nur beim Eintreffen zur Probe dem Dirigenten gezeigt zu werden.
(3) Einmal im Jahr ist vor der Orchesterreise ein Mitglied zu wählen, das auf der Reise den "Wir-müssten-alle-mal-wieder-pünktlich-kommen-was- ist-das-für-ein-undisziplinierter-Sauhaufen-das-macht-gar-keinen-Spaß-mehr" -Ritus vollzieht.
Dieser ist für die Sozialhygiene des Orchesters unverzichtbar.

§7

Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen sind unzulässig.

§8

Die Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins ist absolut unvorstellbar.



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